Individuelle
Gesundheitsleistungen – IGeL - sind private Leistungen
gegen Selbstzahlung. Sie reichen über das vom
Gesetzgeber definierte Maß einer "ausreichenden und notwendigen
Patientenversorgung" hinaus und sind daher von den gesetzlichen
Krankenversicherungen nicht gedeckt.
- Fachbezogene
Gesundheitsuntersuchung auf Wunsch ("Facharzt-Check")
- Umfassende ambulante Vorsorge-Untersuchung ("General-Check")
- Sonographischer
Check-up der inneren Organe ("Sono-Check")
- Doppler-Sonographie
der hirnversorgenden Gefäße bei fehlenden anamnestischen oder klinischen Auffälligkeiten
- Lungenfunktionsprüfung
zur Früherkennung ("General-Check") - Stuhltest auf Helicobacter pylorii zum Erkennen einer möglichen Infektion ohne Magenspiegelung.
- Ärztliche
Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärzt- lichen Pflichten (z. B. Bescheinigung für den
Besuch von Schule, Sportverein oder bei Reiserücktritt)